Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an unseren allgemeinen Übungsstunden gelten folgende Bedingungen:

1. Während der Übungsstunden stehen dem Hundebesitzer/Führer die allgemein zugänglichen Einrichtungen der Vereinsanlage zur Verfügung.

2. Die Ausbildung des Hundes erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden der modernen zwanglosen Ausbildung unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes. Die Hundebesitzer/Führer müssen das Tierschutzgesetz einhalten; Elektroreizgeräte bzw. Teleimpulsgeräte sowie Stachelhalsbänder dürfen nicht zum Einsatz kommen. Andere Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für den Hund verbunden sind, dürfen nicht eingesetzt werden.

3. Jeder Hundebesitzer/ Führer erklärt sich aus versicherungstechnischen Gründen durch seine Anmeldung mit der Platz- und Benutzungsordnung des Vereins einverstanden und wird vor allem auch Anweisungen des Trainers bzw. Vorstandsmitglieds folgen, die der Sicherheit und der ordnungsmäßigen Durchführung der Übungsstunden dienen.

4. Der HSV-Laubenheim behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Regeln durch Hundebesitzer/Führer, diese durch ein Vorstandsmitglied vom Vereinsgelände zu verweisen.

5. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Hund geimpft ist und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht. Die einmalige Vorlage des Impfpasses und der Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sind erforderlich. Hunde, die nicht aktuell geimpft sind, dürfen nicht auf den Hundeplatz.