Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an den Übungsstunden des Hundesportvereins Mainz-Laubenheim gelten bestimmte Bedingungen. Während der Übungsstunden stehen den Hundebesitzern und Führern die allgemein zugänglichen Vereinsanlagen zur Verfügung. Die Ausbildung erfolgt nach modernen, zwanglosen Methoden unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes, wobei schmerzhafte oder zwanghafte Maßnahmen wie Stachelhalsbänder und Elektroreizgeräte ausdrücklich verboten sind. Alle Teilnehmenden müssen sich an die Platz- und Benutzungsordnung halten und den Anweisungen von Trainern oder Vorstandsmitgliedern folgen, um eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Übungsstunden zu gewährleisten.
Hausrecht des Vereins
Hier gelten Regeln 😉
Der Verein behält sich das Hausrecht vor und kann Personen, die sich nicht an die Regeln halten, vom Gelände verweisen. Zudem ist eine gültige Impfung sowie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund erforderlich, wobei der Nachweis durch Impfpass und Versicherungsbestätigung erbracht werden muss. Hunde ohne aktuelle Impfungen dürfen nicht auf den Hundeplatz. So stellt der Verein sicher, dass das Training fair, sicher und förderlich für Hund und Mensch bleibt.
Teilnahmebedingungen
So macht es allen sicher Spaß.
Während der Übungsstunden
1. Während der Übungsstunden stehen dem Hundebesitzer/Führer die allgemein zugänglichen Einrichtungen der Vereinsanlage zur Verfügung.
Ausbildung des Hundes
2. Die Ausbildung des Hundes erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden der modernen zwanglosen Ausbildung unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes. Die Hundebesitzer/Führer müssen das Tierschutzgesetz einhalten; Elektroreizgeräte bzw. Teleimpulsgeräte sowie Stachelhalsbänder dürfen nicht zum Einsatz kommen. Andere Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für den Hund verbunden sind, dürfen nicht eingesetzt werden.
Anweisungen des Trainers bzw. Vorstandsmitglieds
3. Jeder Hundebesitzer/ Führer erklärt sich aus versicherungstechnischen Gründen durch seine Anmeldung mit der Platz- und Benutzungsordnung des Vereins einverstanden und wird vor allem auch Anweisungen des Trainers bzw. Vorstandsmitglieds folgen, die der Sicherheit und der ordnungsmäßigen Durchführung der Übungsstunden dienen.
Hausrecht Vereinsgelände
4. Der HSV-Laubenheim behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Regeln durch Hundebesitzer/Führer, diese durch ein Vorstandsmitglied vom Vereinsgelände zu verweisen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
5. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Hund geimpft ist und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht. Die einmalige Vorlage des Impfpasses und der Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sind erforderlich. Hunde, die nicht aktuell geimpft sind, dürfen nicht auf den Hundeplatz.